Ob für den Poolbau eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Größe des Pools und den lokalen Bauvorschriften. In vielen Bundesländern und Landkreisen wie Ebersberg, Mühldorf, Rosenheim oder Traunstein gilt: Pools mit einem Wasservolumen von bis zu 50 m³ sind in der Regel genehmigungsfrei. Das entspricht einem Pool von etwa 8 × 4 Metern mit einer durchschnittlichen Tiefe von 1,5 Metern. Größere Schwimmbecken oder spezielle Anlagen wie Überlaufpools können jedoch eine Baugenehmigung erfordern.
- Abstand zum Nachbargrundstück: In einigen Regionen gibt es Mindestabstände für einen Pool, um die Privatsphäre und Sicherheit zu gewährleisten.
- Wasser- und Abwassermanagement: Manche Kommunen haben spezielle Vorschriften zur Wasserableitung, insbesondere für Regen- und Pool-Wasser.
- Denkmalschutz und Naturschutzgebiete: Falls sich Ihr Grundstück in einem geschützten Bereich befindet, kann der Poolbau zusätzliche Auflagen erfordern.
Am besten, Sie informieren sich bei der zuständigen Baubehörde oder im Bauamt Ihrer Gemeinde. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung aller Fragen.